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Jedoch nicht jede aerztliche Therapie verlaeuft fehlerfrei. Aerztliche Therapie ueberpruefen lassen durch Aerztekammern. Der Patient kann sich bei einem Behandlungsfehler direkt an die Gutachterkommission wenden. Der Patient hat einen Anspruch auf den Ausgleich von dauerhaften materiellen Nachteilen. Tierarzthaftung - Auch hier muss der Tierhalter den Behandlungsfehler beweisen. Die Gutachten der Schlichtungsstellen haben indes keine bindende Wirkung.
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